Beratungsgespräch
Durchschnittsnote 3,0 oder höher:
Obligatorisches Beratungsgespräch
Beim Übergang von der Grundschule auf eine weiterführende Schule haben die Eltern freie Schulwahl in Bezug auf die Schulart (Sekundarschule, Gemeinschaftsschule oder Gymnasium). Die Erziehungsberechtigten sind nicht an die Förderprognose der Grundschule oder der Gemeinschaftsschule gebunden (Elternwahlrecht).
Liegt die Durchschnittsnote in der mit dem Halbjahreszeugnis ausgehändigten Förderprognose bei 3,0 oder höher ist allerdings ein Beratungsgespräch erforderlich.
Für dieses Beratungsgespräch muss ein Termin an einem Berliner Gymnasium vereinbart werden. Diese Beratung muss nicht an der späteren Wunschschule stattfinden.
Nach der Beratung bestätigt das Gymnasium die Teilnahme am Gespräch in einem Formular. Dieses Schriftstück ist bei der Anmeldung an der Wunschschule zusammen mit der Förderprognose und dem Anmeldebogen vorzulegen.
Alle Angaben ohne Gewähr