Beratungsgespräch
Bis zum Jahr 2024 mussten Eltern, deren Kinder einen Durchschnittsnote gleich oder größer als 3,0 erreichten, vor der Anmeldung an einem Gymnasium ein Beratungsgespräch vereinbaren.
Ab der Anmeldung zum Schuljahr 2025/26 muss ein Kind, dessen Förderprognose den Zahlenwert von 14 überschreitet, zuvor an einem Probeunterricht teilnehmen.